“DiGA” und “DiPA”
Im Internet und in weiteren diversen Netzwerken stolpert man immer öfter über diese zwei Begriffe: „DiGA“ und „DiPA“. Was hat es damit auf sich?
DiGA und DiPA schnell erklärt
Im Prinzip handelt es sich hier um digitale Lösungen, welche als App oder als browserbasierte Webanwendung genutzt werden können. Diese Entwicklungen beziehen sich auf bestimmte Krankheiten oder auf die Unterstützung im Alltag von Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen.
Worin genau liegen nun die Unterschiede?
DiPA
DiPA steht für „digitale Pflegeanwendung“. Diese Innovationen sollen helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen wird mit diesen Anwendungen unterstützt, während sie selbst aktiv an ihrem Gesundheitszustand arbeiten können. DiPA´s sind in Deutschland seit Jänner 2022 bei den Pflegekassen mit vorhandenem Pflegegrad erstattungsfähig und werden in einem digitalen Pflegehilfsmittelkatalog gelistet.
Zielgruppen der DiPAs wären somit pflegebedürftige Personen, welche sich in ambulanter Pflege befinden, pflegende Angehörige und professionell Pflegende wie beispielsweise mobile Pflegedienste. Daraus resultieren vier DiPA-Kategorien:
- Betreuung und Kommunikation
- Information und Administration
- körperliche Themen und
- kognitive Themen.
Mit DiPAs könnten pflegende Angehörige miteinander kommunizieren und sich ggf. auch mit HausärztInnen und dem Pflegedienst über den Zustand des zu Betreuenden austauschen. Diese Apps können aber auch Tipps und Anleitungen für Betreuende und Betroffene geben. Wie beispielsweise Anleitung zur Medikamentengabe oder Trainingseinheiten mit bedarfsgerechten Übungen. Unter DiPAs fallen aber auch Sensoren. Hier könnte ein Sensor über die App den Betreuenden benachrichtigen, dass die Inkontinenzeinlage gewechselt werden muss.
Nur die im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommenen DiPAs werden von der Pflegekasse erstattet. Um eine DiPA nutzen zu können, muss ein Antrag gestellt werden.
Beispiele von DiPAs:
DiGA
Eine DiGA ist eine „digitale Gesundheitsanwendung“. Diese Anwendungen zielen auf Erkennung, Behandlung oder auch Linderung von Krankheiten ab. Der Fokus besteht daher auf einer selbstständigen Gesundheitsüberwachung. Betroffene können lernen mit ihrer Erkrankung besser umzugehen, indem sie Symptome überwachen und Gesundheitsdaten speichern. DiGAs sind in Deutschland bereits bei Krankenkassen, mit Vorlage eines Rezeptes oder eines Nachweises der heilenden Wirkung unabhängig des Pflegegrades erstattungsfähig und in einem Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet.
Grundlage hierfür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Nach diesem Gesetz können DiGAs als ein Medizinprodukt zertifiziert werden. Ist die App im DiGA-Verzeichnis gelistet, so können HausärztInnen die digitale Anwendung per Rezept an ihre PatientInnen verschreiben.
Um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, ist die digitale Anwendung einem Prüfverfahren zu unterziehen. Das Verfahren regelt die digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Für die Krankenkassen muss folgender Nutzen durch eine DiGA nachgewiesen werden können:
- eine DiGA hilft, die Erkrankung besser zu verstehen und/oder frühzeitig zu erkennen
- sie unterstützt bei der Behandlung mit dem Ziel, den Behandlungserfolg zu verbessern
- sie lindert und überwacht die Erkrankung.
Auszüge aus den bereits gelisteten DiGAs des DiGA-Verzeichnisses:
- HelloBetter Diabetes und Depression
- Invirto – Die Therapie gegen Angst
- NichtraucherHelden App
- Rehappy
- vorvida
Dahinterstehende Gesetze
Wie bereits erwähnt haben zwei Gesetze Einfluss auf DiGAs und DiPAs. Diese möchte ich kurz erläutern.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz
Deutschland hat im Dezember 2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation verabschiedet. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll in der gesetzlichen Krankenversicherung die Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung und Innovation gewährleisten. Das Gesetz beinhaltet drei Schwerpunkte:
- PatientInnen können sich Gesundheits-Apps von ÄrztInnen auf Kassenkosten verschreiben lassen
- PatientInnen haben die Möglichkeit ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern zu lassen
- telemedizinische Angebote wie beispielsweise Videosprechstunden sollen leichter genutzt werden können.
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
Digitale Anwendungen für die Pflege, Erweiterung der Telemedizin und eine moderne Datenvernetzung im Gesundheitswesen sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Dieses Gesetz ist 2021 in Deutschland in Kraft getreten. Unter anderem beinhaltet es folgende Regelungen:
- DiPAs können von Pflegebedürftigen genutzt werden
- Versorgung mit DiGAs soll weiterentwickelt werden
- Telemedizin soll ausgebaut und attraktiver werden
- Update für die Telematikinfrastruktur
- Weiterentwicklung des E-Rezeptes und der elektronischen PatientInnenakte
- digitale Vernetzung soll ganzheitlich gefördert werden
- Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz
- Entlastung durch gesetzliche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Habt ihr bereits DiPAs oder DiGAs in eurem Umfeld eingesetzt? Welche Anwendungen werden genutzt und wie sind eure Erfahrungen?
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