Telemedizin in Österreich

Telemedizin in Österreich

von Viktoria Redl

Die Telemedizin-Landschaft in Österreich

 

Ziel des Ergebnisberichtes „Telemedizin in Österreich“ 2021 war es einen Überblick über die Telemedizin-Landschaft in Österreich zu geben. Aktuelle Projekte, Rahmenbedingungen und durch Corona-Pandemie bedingte Entwicklungen wurden beleuchtet. Zur Identifikation relevanter Projekte und Entwicklungen wurden Internetrecherchen durchgeführt und entsprechende Tagungen/Kongresse besucht.

 

Definition

Unter Telemedizin wird die Bereitstellung oder Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verstanden, bei denen PatientInnen und GesundheitsdiensteanbieterInnen (GDA) oder zwei unterschiedliche GDA nicht am selben Ort anwesend sind.

Auf dieser Grundlage ergeben sich unterschiedliche telemedizinische Anwendungen, welche sich hinsichtlich des Umfangs und der technischen Ausgestaltung unterscheiden:

  • Telemonitoring: GDA überwacht Gesundheitszustand der PatientInnen aus der Entfernung
  • Teletherapie: Behandlung von PatientInnen findet beispielsweise über Videotelefonie statt
  • Telekonsil: eine Zweitmeinung kann via Fernbefundung eingeholt werden (GDA zu GDA)

Österreich hat seit längerem das Bestreben den Einsatz telemedizinischer Anwendungen voranzutreiben. Die Corona-Pandemie brachte einen unerwarteten Aufschwung in diesem Bereich.

 

Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen

Unter anderem wurde 2013 eine Telegesundheitsdienste-Kommission (TGDK) in Österreich eingerichtet. Diese erarbeiteten Empfehlungen zur Einführung konkreter telemedizinischer Dienste in der Regelversorgung. Darauf aufbauend beschäftigte sich 2015 eine Projektgruppe mit Empfehlungen für die weitere Entwicklung in Österreich. Auf diesen Vorarbeiten wurde eine Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur zur Anwendung von Telemonitoring entwickelt. Zudem wurden Telegesundheitsdienste und Telemedizin im Bundeszielsteuerungsvertrag 2017-2021 verankert. Ebenso wurden über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Zielsetzungen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien festgehalten.

In Österreich gibt es kein eigenes Gesetz, welches den Bereich der Telemedizin regelt. Den allgemeinen gesetzlichen Rahmen geben beispielsweise das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Medizinproduktegesetz 2021 bzw. die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie das Datenschutzgesetz und die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Bzgl. technischer Voraussetzungen geben das E-Government-Gesetz und das Signaturgesetz (SigG) mit deren zugehörigen Verordnungen weitere Rahmenbedingungen.

Zur Ausübung von Telemedizin ist das ärztliche Berufsrecht zu nennen, welches sich auf die Pflicht der unmittelbaren Berufsausübung bezieht (§ 49 Abs 2 Ärztegesetz 1998). Über den Einsatz einer telemedizinischen Betreuung muss der jeweilige GDA im individuellen Fall selbst entscheiden. Im Bereich der medizinischen Rehabilitation kommt das allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu tragen: § 302 führt an, dass die Telerehabilitation zu den Maßnahmen einer ambulanten medizinischen Reha zählt. Die medizinische Strahlenschutzverordnung regelt im § 26a die Teleradiologie sowie die Teletherapie im § 38.

 

Corona-Pandemie bedingte Entwicklungen

Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Reduktion physischer Kontakte während der Corona-Pandemie konnten einige Stellen rasch Lösungen entwickelt werden. Beispiele, welche eine Betreuung der PatientInnen während der Corona-Pandemie erleichterten:

  • Einführung der Krankmeldung via Telefon
  • kontaktfreie Medikamentenverschreibung über e-Medikation
  • Ausweitung der telefonischen Gesundheitsberatung 1450
  • Ausweitung und Erstattung telemedizinischer Behandlungen in den Tarifverträgen/Honorarverordnungen Seitens Kassen
  • COVID-spezifischer Symptom-Check bzw. Triagierung via App

Zur Durchführung von Telekonsultationen wurde von der österreichischen Plattform Gesundheitskompetenz ein Leitfaden bzgl. Gesprächsqualität herausgegeben.

Auch einige Studien zeigten auf, dass der Einsatz von Videokonsultationen zunahm.

 

Überblick telemedizinischer Anwendungen in Österreich

Die folgenden Auflistungen wurden direkt aus der Quelle entnommen und sind auf Anwendergruppen unterteilt.

 

Projekte im Bereich Telemonitoring/Teletherapie zwischen GDA und PatientIn:
Projekte im Bereich Telekonsil/Telekonferenz zwischen GDA und PatientIn:

 

Projekte im Bereich Telerehabilitation zwischen GDA und PatientIn:

 

Projekte im Bereich Telemedizin und Covid-19 zwischen GDA und PatientIn:

 

Projekt im Bereich Telemonitoring zwischen GDA und GDA:

 

Projekte im Bereich Telekonsil/Telekonferenz zwischen GDA und GDA:

 

Die AutorInnen vermerken die Vermutung einer raschen Weiterentwicklung im Bereich der Telemedizin und die erhöhte Nutzung von Videotelefonie. Auch die Akzeptanz in der Gesellschaft sowie beim Gesundheitspersonal wird stetig steigen.

 

Quelle:

Laschkolnig, Anja (2021): Telemedizin in Österreich. Ergebnisbericht. Gesundheit Österreich, Wien

Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin: Gesundheit Österreich GmbH, Stubenring 6, 1010 Wien, Tel. +43 1 515 61, Website: www.goeg.at 

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