Das Erwachsenenschutzgesetz

von Viktoria Redl
Das Erwachsenenschutzgesetz ESG - Viktoria Redl

Digitale Unterstützung zur Einhaltung des Erwachsenenschutzgesetzes in einer Gesundheitseinrichtung

Das neue Erwachsenenschutzgesetz trat mit 01. Juli 2018 in Österreich in Kraft. Aus den damaligen „SachwalterInnen“ wurden „ErwachsenenschutzvertreterInnen“. Doch wie können die neuen Begriffe und die tatsächliche Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Personen im klinischen Alltag integriert und digital unterstützt werden?

 

Hintergrund der Neuerung

Die Sachwalterschaft soll dem Schutz der Betroffenen dienen, dennoch wurde es lt. der österreichischen Justiz eher als Service für den Rechtsverkehr und weniger für die betroffene Person angesehen. Ebenso kam es oft vor, dass eine Sachwalterschaft für notwendig erachtet wurde, ohne sich vorab mit dem Betroffenen auseinanderzusetzen. Aufgrund der steigenden Anzahl der Sachwalterschaften in den letzten Jahren wurde hier Änderungsbedarf notwendig.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten basiert auf vier Säulen mit unterschiedlichen Befugnissen. Es soll auch ein bewusstes Hinschauen, Reflektieren und Differenzieren aller Beteiligten fördern. Somit soll jeder Person so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht werden.

 

Das neue Erwachsenenschutzgesetz

Das Erwachsenenschutzgesetz stellt die Selbstbestimmung für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen in den Mittelpunkt. Das Gesetz sieht vier Möglichkeiten der Vertretung vor. Das Vertretungsnetz beschreibt diese wie folgt:

Säulen der Erwachsenenvertretung (Vertretungsnetz)

 

Die bisherigen Sachwalterschaften wurden durch das neue Gesetz automatisch als gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen eingestuft. Bis 01.01.2024 müssen all diese übergeleiteten Sachwalterschaften bezüglich Berechtigung und möglichen Alternativen geprüft werden.

 

Möglichkeiten der digitalen Einbindung

Die Firma Care Solutions hat im Rahmen eines Umsetzungsprojektes mit den Barmherzigen Brüdern ein Modul zum Thema Erwachsenenschutzgesetz entwickelt. In diesem wurden einige Prozessschritte zur digitalen Unterstützung sowie deren Inhalte und Layout vom Projektteam definiert.
Um alle relevanten Informationen zu diesem Thema in einer Ansicht dokumentieren und übersichtlich darstellen zu können, wurde eine eigene View konfiguriert. Einzelne Informationen können auch an anderen Stellen der xCaSol Produktfamilie dargestellt werden.

 

Die Entscheidungsfindung

Oftmals ist es gar nicht so einfach, festzulegen, ob die betroffene Person entscheidungsfähig ist, oder nicht. Um die Entscheidungsfindung zu unterstützen, gibt es ein Formular, welches vor jeglichen medizinischen Behandlungen erfasst werden sollte. In diesem befindet sich eine Checkliste, mit Fragen, welche sich behandelnde MedizinerInnen selbst stellen können. Bei diesen handelt es sich um Beurteilung des „Verstehens“, „Bewertens“ und „Verhaltens“ der betroffenen Person. Ebenso kann die Prozessgrafik zu diesem Thema aufgerufen werden. Dies gibt zusätzliche Sicherheit bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Das Resultat des Bemühens und die weiteren Schritte können ebenfalls dokumentiert werden. So ist zu jeder medizinischen Behandlung nachvollziehbar dokumentiert, von wem welche Entscheidung getroffen wurde und warum.

Unterstützung der Entscheidungsfindung, Checkliste oder Prozessgrafik können bei Bedarf geöffnet werden (Care Solutions; NCaSol)

Informationen der Erwachsenenvertretungen

Um rasch Informationen über die Erwachsenenvertretungen der betroffenen Personen einsehen zu können, wurde ein neues Programm entwickelt. Mit diesem kann die jeweilige Erwachsenenvertretung mit Vertretungsart und Zuständigkeitsbereich sowie weiteren Informationen erfasst werden. Es ist möglich zu jedem Eintrag dazu gehörige Dokumente zu verknüpfen. Im Hintergrund dieses Programms befindet sich ein weiteres sogenanntes Verwaltungstool der erfassten Erwachsenenvertretungen. Oft haben gerichtliche Erwachsenenvertretungen oder Bezugspersonen einer Einrichtung mehrere zugeordnete betroffene Personen. Ist bereits ein Name angelegt, so kann der User aus dem Verwaltungstool die Daten übernehmen und muss diese nicht erneut erfassen. Die erhobenen Daten werden in der Übersicht in Form einer Liste dargestellt. Die Inhalte der Liste sind für die Einrichtung flexibel gestaltbar.

Erfassung der Erwachsenenvertretung (Firma Care Solutions; NCaSol)

Weitere Funktionen

Es können zusätzliche Drucke und Formulare integriert werden. Beispielsweise wurde ein „Anfrageersuchen“ und ein „ärztliches Zeugnis nach § 55 und §140“ nach Anforderungen der Projektleitungen als digitales Formular konfiguriert.
Die Information einer aktiven Erwachsenenvertretung kann auch mittels eines „Flags“ an anderen Stellen des Systems ausgegeben werden.
Vor allem im Langzeitpflegebereich ist die Prüfung der Gültigkeit der Erwachsenenvertretungen und gewisser Dokumente wichtig. Um dies zu unterstützen kann mittels „Workflow“ die Gültigkeit abgefragt und die Liste der neu anzusuchenden Vertretungen an die Verwaltung gesendet werden.

 

zum Nachlesen:

Bundesgesetzblatt

Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht

österreichisches zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)

das neue Erwachsenenschutzgesetz – eine Zusammenfassung

 

 

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