Datenschutz und Ethik im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten

von Viktoria Redl

Datenschutz und Ethik im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet rasant voran und führt zu einer exponentiellen Zunahme an Gesundheitsdaten. Während diese Entwicklung erhebliche Vorteile für die PatientInnenversorgung und medizinische Forschung mit sich bringt, ergeben sich daraus auch erhebliche Herausforderungen hinsichtlich Datenschutz und ethischer Fragestellungen. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel, da sie Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person ermöglichen und im Falle eines Missbrauchs erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich bringen.

 

Datenschutz im Gesundheitswesen

Der Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten ist in der Europäischen Union durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Laut Art. 9 DSGVO handelt es sich bei Gesundheitsdaten um eine besonders schützenswerte Kategorie personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich verboten ist – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder eine gesetzliche Grundlage vor.

Zentrale Prinzipien des Datenschutzes im Gesundheitswesen sind:
  • Datenminimierung: Nur so viele Daten wie nötig dürfen erhoben und verarbeitet werden.
  • Zweckbindung: Gesundheitsdaten dürfen nur für festgelegte Zwecke verwendet werden.
  • Pseudonymisierung und Anonymisierung: Soweit möglich, sollen Daten so verarbeitet werden, dass eine Identifikation der betroffenen Person verhindert oder erschwert wird.
  • Transparenz und Kontrolle: PatientInnen haben das Recht, über die Verwendung ihrer Daten informiert zu werden und unter bestimmten Bedingungen deren Löschung oder Berichtigung zu verlangen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Umgang mit genetischen Daten, da diese nahezu einmalig sind und eine vollständige Anonymisierung technisch nicht möglich ist. Aufgrund der hohen Identifikationswahrscheinlichkeit erfordern genetische Daten daher strenge Schutzmaßnahmen, um Missbrauch und Diskriminierung zu verhindern.

 

Technische Schutzmaßnahmen

Zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten sind technische Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehören:

  • Verschlüsselung: Gesundheitsdaten sollten stets verschlüsselt gespeichert und übertragen werden.
  • Zugriffsmanagement: Der Zugriff auf Gesundheitsdaten muss auf autorisierte Personen beschränkt sein und lückenlos protokolliert werden.
  • Dezentrale Speicherung: Durch verteilte Datenhaltung, wie etwa in der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), kann das Risiko eines zentralisierten Datenmissbrauchs reduziert werden.
  • Datensparsamkeit: Durch die Verwendung von anonymisierten oder pseudonymisierten Daten können Datenschutzrisiken minimiert werden.

 

Herausforderungen in der Praxis

Ein besonderes Spannungsfeld ergibt sich zwischen Datenschutz und Forschungsinteressen. Während große Datensätze notwendig sind, um medizinische Fortschritte zu erzielen, müssen gleichzeitig die Rechte und die Privatsphäre der PatientInnen gewahrt bleiben.

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke wird in Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO geregelt. Demnach ist eine Verarbeitung erlaubt, sofern sie im öffentlichen Interesse liegt und geeignete Schutzmaßnahmen, wie etwa die Pseudonymisierung, getroffen wurden. In Österreich regelt das Forschungsorganisationsgesetz (FOG) die Rahmenbedingungen für die Nutzung solcher Daten, insbesondere im Kontext der Registerforschung.

Ein weiteres Problem ist die zunehmende Nutzung von sekundären Gesundheitsdaten, die beispielsweise durch Wearables oder Gesundheits-Apps generiert werden. Diese Daten unterliegen oft keiner direkten medizinischen Kontrolle, können aber dennoch sensible Informationen enthalten. Hier stellt sich die Frage, inwieweit diese Daten für Forschungs- oder Versorgungszwecke genutzt werden dürfen und welche Schutzmechanismen greifen müssen.

 

Ethische Aspekte der Nutzung von Gesundheitsdaten

Neben den rechtlichen Vorgaben spielt die Ethik eine entscheidende Rolle bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Die vier zentralen medizinethischen Prinzipien nach Beauchamp und Childress sind dabei maßgeblich:

  • Autonomie: PatientInnen sollten selbstbestimmt über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können.
  • Nichtschädigung: Die Nutzung von Gesundheitsdaten darf keine Nachteile oder Schäden für die betroffenen Personen verursachen.
  • Wohltätigkeit: Der Einsatz von Gesundheitsdaten sollte im besten Interesse der PatientInnen und der Gesellschaft erfolgen.
  • Gerechtigkeit: Der Zugang zu Gesundheitsdaten und den daraus gewonnenen Erkenntnissen sollte fair und diskriminierungsfrei gestaltet sein.

 

Relevanz für die Pflegeinformatik

Die Thematik Datenschutz und Ethik spielt auch im Bereich der Pflegeinformatik eine zentrale Rolle. Durch die zunehmende Nutzung digitaler Dokumentationssysteme, elektronischer PatientInnenakten und KI-gestützter Unterstützungssysteme sind Pflegekräfte direkt mit der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten konfrontiert. Die korrekte und sichere Handhabung dieser Daten ist essenziell, um den Schutz der PatientInnen zu gewährleisten und gleichzeitig die digitale Transformation in der Pflege effektiv zu gestalten. Zudem erfordert die Integration neuer Technologien eine kontinuierliche Schulung und Sensibilisierung der Pflegefachkräfte, um sicherzustellen, dass ethische und datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben bei, sondern stärkt auch das Vertrauen der PatientInnen in digitale Pflegeprozesse.

 

Fazit

Der verantwortungsbewusste Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten erfordert eine enge Verzahnung von Datenschutzrecht, ethischen Prinzipien und technischen Schutzmaßnahmen. Während Datenschutzvorgaben einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, ist es entscheidend, dass auch ethische Grundsätze in den Umgang mit Gesundheitsdaten integriert werden. Nur so kann ein Gleichgewicht zwischen Datenschutz, Forschungsinteressen und der bestmöglichen medizinischen Versorgung gewährleistet werden.

Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen wird diesen Diskurs weiter vorantreiben. Es liegt in der Verantwortung aller Akteure – von Gesetzgebern über Gesundheitsdienstleister bis hin zu PatientInnen – die sensiblen Daten bestmöglich zu schützen und gleichzeitig die Potenziale für eine verbesserte Gesundheitsversorgung zu nutzen.

 

Quellen:

Sozialministerium

ethische Aspekte bei der Nutzung von Gesundheitsdaten 

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