Dokumentation von freiheitsbe/-einschränkenden Maßnahmen in einem digitalen Dokumentationssystem
„Bleiben Sie stehen, Sie dürfen die Station nicht verlassen!“ Ja, auch das gilt bereits als eine freiheitsbeschränkende Maßnahme.
Was genau darunter zu verstehen ist und wie die digitale Dokumentation im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes aussehen kann, möchte ich in diesem Artikel bearbeiten.
Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG)
Das Recht der Bewegungsfreiheit gehört zum Recht auf persönliche Freiheit des Menschenrechtes und wird durch das Heimaufenthaltsgesetz geschützt. Personen, welche in Einrichtungen leben, sind häufig von Freiheitsbeschränkungen betroffen. Das heißt, dass deren persönliche Bewegungsfreiheit durch verschiedene Maßnahmen eingeschränkt wird. Das kann beispielsweise durch Medikamente, zusperren der Zimmer-/Stationstür oder ein angebrachtes Bettgitter erfolgen.
Das HeimAufG regelt die Voraussetzungen von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und an wen diese angewendet werden dürfen. Ob die Bestimmungen des Heimaufenthaltsgesetzes eingehalten werden, überprüft die Bewohnervertretung.
Was genau ist eine Freiheitsbeschränkung
Unter einer Freiheitsbeschränkung ist zu verstehen, wenn die Bewegungsfreiheit einer Person gegen oder ohne ihren Willen beschränkt wird. Im Gesetz werden mechanische und elektronische Freiheitsbeschränkungen sowie durch Medikamente genannt. Eine Freiheitseinschränkung findet mit Zustimmung einer einsichts- und urteilsfähigen Person statt. Diese muss ebenfalls dokumentiert und gemeldet werden.
Anordnung und Dokumentation einer Freiheitsbeschränkung
Je nach Art der Freiheitsbeschränkung ist die jeweilig zuständige Berufsgruppe für die Anordnung zuständig. Dies kann ÄrtzInnen, diplomierte Pflegepersonen und pädagogische Leitungen betreffen.
Die anordnende Person muss die betroffene Person in geeigneter Weise über den Grund, die Art sowie Beginn und voraussichtliche Dauer der Freiheitsbeschränkung informiert und aufgeklärt werden. Diese Schritte sind auch schriftlich zu dokumentieren.
Wenn die betroffene Person gesetzliche VertreterInnen hat, so müssen auch diese von der Einrichtungsleitung informiert werden.
Ebenso erfolgt auch eine Meldung an die Bewohnervertretung von der Einrichtungsleitung.
Wird die Freiheitsbeschränkung wiederholt gesetzt oder hält über 48h an, so muss ein ärztliches Dokument eingeholt und gemeldet werden.
Die Freiheitsbeschränkung muss aufgehoben werden, sobald eine der im Heimaufenthaltsgesetz formulierten Voraussetzungen nicht mehr zutrifft. Die Aufhebung muss ebenfalls gemeldet werden.
Meldung an Bewohnervertretung
Die Meldung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme kann per WEB-Applikation direkt an die Bewohnervertretung übermittelt werden. Es bestehen aber auch die Möglichkeiten zur Übermittlung einer Meldung per EDI-Schnittstelle oder das Datennetz der Medizin (DaMe) zu nutzen. In beiden Fällen muss ein xml-Formular nach vorgegebenen Spezifikationen erstellt werden, um die Daten korrekt übermitteln zu können.
Digitale Lösung
Die Firma Care Solutions hat in Zusammenarbeit mit den Barmherzigen Brüdern Österreich ein Modul zu diesem Thema entwickelt. Das Formular zur Meldung einer freiheitsbe-/einschränkenden Maßnahme wurde digital abgebildet und kann in unserem Dokumentationssystem integriert werden. Die Meldung an die Bewohnervertretung erfolgt über die EDI Schnittstelle. Die erhobenen Daten des Meldeformulars werden per xml-Sheet übermittelt.
Daten der Einrichtung und bereits digital erfasste Daten des Betroffenen (Personalien und klinische Diagnosen) werden beim Öffnen des Formulars automatisch aus dem Dokumentationssystem übernommen. Die anordnende bzw. dokumentierende Person kann festlegen, ob es sich bei der Meldung um eine „Vornahme“, „Aufhebung“ oder „Verlängerung“ handelt.
Zur Unterstützung der Dokumentation befinden sich im gesamten Formular eingebettete Erklärungstexte, welche bei Bedarf zum Nachlesen geöffnet werden können. Ebenso werden je nach Art der Meldung Pflichtfelder markiert, sodass keine wichtigen Informationen bei der Meldung an die Bewohnervertretung fehlen. Zusätzlich erleichtern vordefinierte Auswahllisten das Ausfüllen des Formulars, wie beispielsweise eine Liste von „versuchten Alternativen“.
Direkt in diesem Formular kann die Meldung an die Bewohnervertretung gesendet werden.
Zusätzliche Funktionen unterstützen die Prozesse der Einrichtung wie beispielsweise eine Information an die Hausleitung einer Meldung oder einen Hinweis auf eine bestehende Meldung, wenn der Betroffene hausintern verlegt oder entlassen wird.