NCaSol – ein digitales Pflegedokumentationssystem
Die Pflegedokumentation fällt unter den Berufspflichten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen. Im § 5 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wird festgehalten, dass Angehörige des Gesundheits- und Krankenpflegeberufs die von ihnen gesetzten gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen dokumentieren müssen.
Dokumentation des Pflegeprozesses
Erstmals wurde 1950 der Pflegeprozess von Lydia Hall beschrieben. 1974 wurde der Pflegeprozess fester Bestandteil der pflegerischen Arbeit von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgehalten. 1981 beschrieben Fiechter und Meier als erste den Pflegeprozess für den deutschsprachigen Raum im Rahmen eines sechs-Phasen Modells.
Sie definierten folgende Ziele des Prozesses:
- Sicherheit für die Pflegebedürftigen im Pflegeverlauf
- Einbeziehen der Angehörigen
- fachliche Kontinuität des Pflegeverlaufs
- Qualitätssicherung
- Informationsfluss ist gewährleistet
- Leistungen sind nachvollziehbar und dienen der Beweissicherung.
Österreich nahm den Pflegeprozess 1997 im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) auf. Die Einhaltung des Pflegeprozesses ist somit für alle Einrichtungen verbindlich.
Laut § 14 des GuKG umfassen die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfs sowie die Beurteilung der Pflegeabhängigkeit, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie die Pflegeforschung.
Inhalte und Nutzen einer Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation ist ein fachliches Arbeitsinstrument, das die systematische, kontinuierliche und schriftliche Erfassung sowie die Auswertung von pflege- und behandlungsrelevanten Daten ermöglicht (Grimm, 2010). Die Pflegedokumentation hat lt. § 5 des GuKG insbesondere die Pflegeanamnese, Pflegediagnose, Pflegeplanung und Pflegemaßnahmen zu enthalten. Hinzu kommen organisationsrechtliche Regelungen wie beispielsweise die Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetze (KAKuG) oder die Pflegeheimregelungen der Länder. Auch weitere Gesetze wie das Heimaufenthaltsgesetz sowie der Behandlungsvertrag der Einrichtungsträger definieren Teile der Dokumentationspflicht.
In der Arbeitshilfe Pflegedokumentation (2017) wird folgendes beschrieben. Die Pflegedokumentation macht pflegerisches Handeln sichtbar und ist durch die Niederschrift auch fachlich prüfbar. Die Pflegedokumentation ist vor allem auch als Instrument der Qualitätssicherung anzusehen. Zusätzlich dient die Dokumentation als Leistungsnachweis, Beweissicherung und der Rechenschaftslegung.
Detaillierungsgrad und Umfang der Dokumentation hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dies können beispielsweise Allgemeinzustand des zu Betreuenden, erforderlichen Zusammenarbeitens mit anderen Gesundheitsberufen, Aufgabenprofil der betreuenden Stelle und die Aufenthaltsdauer sein. Lt. Arbeitshilfe Pflegedokumentation (2017) sind die Pflegeprozessschritte nur dann zu dokumentieren, wenn diese aus fachlicher Sicht anfallen. Welche Schritte anfallen, hängt von den individuellen Erfordernissen ab.
Digitale Pflegedokumentation NCaSol
Die Firma Care Solutions bietet eine Komplettlösung für die Pflege. Mit dem Produkt Nursing Care Solution (NCaSol) ist es möglich, den gesamten Pflegeprozess und somit alle Tätigkeiten des Pflegeberufs digital und gesetzeskonform zu dokumentieren.
Folgende Grafik zeigt die Gegenüberstellung der Schritte des Pflegeprozesses und den Dokumentationsmöglichkeiten im NCaSol:
Die Produktpalette der Firma Care Solutions zeichnet sich durch enorme Konfigurationsmöglichkeiten aus. Die Inhalte und Funktionen des Pflegedokumentationssystems können dadurch individuell an die Bedürfnisse, Fachgebiete und Arbeitsprozesse unserer Kunden angepasst werden. Hinzu kommt, dass die ständige Weiterentwicklung des Produktes durch Neuanforderungen und Optimierungsmöglichkeiten von AnwenderInnen aus der Praxis lebt.
NCaSol bietet die Möglichkeit hauseigene Pflegekataloge zu konfigurieren oder Datenkataloge von Pflegeklassifikationen zu importieren und im System abzubilden.
Mit einem Formulardesigner können individuelle Basis- und Fokusassessments sowie sonstige Formulare abgebildet werden. Auch unterschiedliche Pflegekonzepte werden unterstützt.
Mit dem Pflegeplan wird eine digitale Pflegediagnostik und deren Evaluierung ermöglicht. Mittels Berechtigungskonzept ist auch eine technische Unterstützung des Kompetenzmanagements gewährleistet.
Die Durchführung jeglicher geplante sowie ungeplante Pflegemaßnahmen können dokumentiert werden. Die hinterlegten Zeitangaben einzelner Pflegemaßnahmen fließen im Hintergrund in die PPR ein.
Im Rahmen der Verlaufsdokumentation können verschiedene Berichtarten der Pflege erfasst werden. Ein zusätzliches Pflegejournal listet unterschiedlich erfasste Dokumentationen zur Übersicht chronologisch auf.
Auch weitere Formulare, Fokusassessments oder Protokolle, wie beispielsweise Ein-/Ausfuhrprotokoll, Positionierungsplan, Schmerzprotokoll, Sturzprotokolle und Wundprotokolle können zur Verfügung gestellt werden.
Die Möglichkeit eines individuellen Pflegeverlegungs- und Entlassungsbriefs sowie die Meldung an ELGA ist ebenfalls gegeben.
Zusätzlich bietet NCaSol die Abbildung des Erwachsenenschutzgesetzes, einer Pflegevidierung und die Koordination von Pflegegruppen. Darstellung von Dienstübergaben und Pflegevisiten können individuell nach Kundenbedarf konfiguriert werden.
Zu jedem Teilbereich des NCaSol stehen mehrere Konfigurationsmöglichkeiten zur Verfügung. So kann ein individuelles und effizientes Dokumentieren für die Pflegepersonen unterstützt werden.